Pflegegradberatung

Sind Sie oder Ihre Angehörigen auf der Suche nach Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades?

Dann sind Sie hier genau richtig! Wir bieten Ihnen eine umfassende Begleitung durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Begutachtung.
Wenn Sie Unterstützung bei einem Widerspruch benötigen oder einfach nur einen Pflegegrad beantragen möchten, helfen wir ihnen bei Fragen oder der Antragstellung gerne weiter!

Unsere Unterstützung für Sie:

Gemeinsame Antragstellung

Wir füllen mit Ihnen den Antrag aus und stellen sicher, dass alle relevanten Infos berücksichtigt werden.So erhöhen wir die Chancen auf einen positiven Bescheid.

Erarbeitung des Hilfebedarfs

Gemeinsam analysieren wir Ihre individuelle Pflegesituation und ermitteln Ihren Hilfebedarf. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Bedürfnisse und unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch gegen die Einstufung Ihres Pflegegrades.

Tipps für die Begutachtung

Wir bereiten Sie optimal auf den Termin des medizinischen Dienstes der Krankenkassen vor. Erfahren Sie, wie Sie sich am besten verhalten und was wichtig ist, um Ihre Situation klar darzustellen..

Erläuterung der Möglichkeiten

Wir informieren Sie über die verschiedenen Pflegegrade und welche Ansprüche sich daraus ergeben. So wissen Sie genau, welche Unterstützung Ihnen zusteht.

Beratungsgespräch

Begleitung zum Termin

Auf Wunsch sind wir auch persönlich beim Begutachtungstermin anwesend, um Sie zu unterstützen und sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft..

Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt gehen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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Wie oft ist der Beratungseinsatz verpflichtend?

Pflegegrad 1

Nicht verpflichtend gegenüber Ihrer Pflegekasse.

Bei einer freiwilligen Inanspruchnahme für Sie kostenlos und von uns empfohlen.

Pflegegrad 2 & 3

Alle 6 Monate verpflichtend (kostenlos).

Regelmäßige Sicherung Ihres Pflegegeldes durch rechtzeitige Nachweise.

Pflegegrad 4 & 5

Alle 6 Monate verpflichtend - aber alle 3 Monate kostenlos möglich.

Engmaschige Unterstützung bei hohem Pflegebedarf und Entlastung für Angehörige.

Leistungen der Pflegekasse ab 01/2026

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Hausnotruf 25,50 € p.m. 25,50 € p.m. 25,50 € p.m. 25,50 € p.m. 25,50 € p.m.
Entlastungsleistungen 131 € p.m. 131 € p.m. 131 € p.m. 131 € p.m. 131 € p.m.
Pflegegeld 0 € 347 € p.m. 599 € p.m. 799 € p.m. 990 € p.m.
Pflegesachleistungen 0 € 796 € p.m. 1497 € p.m. 1859 € p.m. 2299 € p.m.
Verhinderungspflege 0 € 1685 € p.j. 1685 € p.j. 1685 € p.j. 1685 € p.j.
Kurzzeitpflege 0 € 1854 € p.j. 1854 € p.j. 1854 € p.j. 1854 € p.j.
Pflegehilfsmittel 42 € p.m. 42 € p.m. 42 € p.m. 42 € p.m. 42 € p.m.
Wohnraumanpassung: bis zu 4180 € (je Gesamtmaßnahme)
Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen:

Freie Zeiten in der Pflege

Kriterium Pflegeunterstützungsgeld Pflegezeit Familienpflegezeit Sterbebegleitung
Dauer bis zu 10 Tage bis zu 6 Monate bis zu 24 Monate bis zu 3 Monate
Art der Freistellung vollständig im Akutfall vollständig oder teilweise teilweise vollständig oder teilweise
Rechtsanspruch für: alle Arbeitnehmende Betriebe > 15 Beschäftigte Betriebe > 25 Beschäftigte Betriebe > 15 Beschäftigte
Voraussetzung ärztliche Bescheinigung Pflegegrad vorhanden Pflegegrad vorhanden ärztliche Bescheinigung
Anmeldefrist keine 10 Tage 8 Wochen 10 Tage
Finanzierung Lohnersatzleistung (Pflegekasse) zinsloses Darlehen (BAFzA)

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Haben Sie Fragen zum Beratungseinsatz? Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.