Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

Kontrolliert mich die Pflegekasse dabei?

Nein. Beratungseinsätze dienen nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung und Entlastung. Ziel ist es, die Pflegesituation zu stabilisieren und die Lebensqualität zu erhalten.

Ablauf und Inhalt

Ein Beratungseinsatz dauert in der Regel etwa 30 Minuten und findet direkt bei Ihnen zu Hause statt. Unsere Pflegefachkraft verschafft sich einen Überblick über die aktuelle Situation und führt ein persönliches Gespräch, um individuellen Bedarf zu erkennen und sinnvolle Anpassungen vorzuschlagen.

Was wird besprochen?

Im Rahmen des Gesprächs beraten wir Sie umfassend zu folgenden Themen:

  • Pflege- und Betreuungsangebote
  • Passende Hilfsmittel für den Alltag
  • Beantragung weiterer Leistungen der Pflegekasse
  • Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten

Kostenlos für Sie: Die Inhalte werden dokumentiert und an die Pflegekasse übermittelt. Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse.

Wie oft ist der Beratungseinsatz verpflichtend?

Pflegegrad 1

Nicht verpflichtend gegenüber Ihrer Pflegekasse.

Bei einer freiwilligen Inanspruchnahme für Sie kostenlos und von uns empfohlen.

Pflegegrad 2 & 3

Alle 6 Monate verpflichtend (kostenlos).

Regelmäßige Sicherung Ihres Pflegegeldes durch rechtzeitige Nachweise.

Pflegegrad 4 & 5

Alle 6 Monate verpflichtend - aber alle 3 Monate kostenlos möglich.

Engmaschige Unterstützung bei hohem Pflegebedarf und Entlastung für Angehörige.

Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen:

Was passiert, wenn ein Beratungstermin versäumt wird?

Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, setzt die Pflegekasse eine Nachholfrist. Erfolgt der Nachweis auch dann nicht, kann das Pflegegeld gekürzt oder vollständig gestrichen werden.

Wird der Einsatz erst in der Nachholfrist durchgeführt, zählt er weiterhin für den ursprünglichen Zeitraum. Das bedeutet: Sie müssen im selben Zeitraum eventuell einen zweiten Termin wahrnehmen, um wieder in den Rhythmus zu kommen.

Beispiel: Wird ein Einsatz für das 1. Halbjahr verspätet nachgeholt, muss dennoch bis zum Ende des 2. Halbjahres ein weiterer Termin stattfinden.

Schreiben Sie uns eine Nachricht

Haben Sie Fragen zum Beratungseinsatz? Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.