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1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 € monatlich (Pflegebox)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 erhalten bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Vorteil: Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie entsteht kein finanzieller Aufwand und keine Zuzahlung.

Was gehört zur Pflegebox?

Sie können sich Ihre Box bei unserem Partner-Unternehmen EOS-Pfleghilfsemittel zusammenstellen lassen.
Dazu gehören:

Praxisbeispiel:
Herr Weber erhält monatlich eine Pflegebox mit Handschuhen und Desinfektionsmittel direkt nach Hause geliefert. Er muss sich um nichts kümmern, da die Abrechnung im Hintergrund erfolgt.

👉 Unser Service für Sie:

  • Übernahme der Beantragung bei der Pflegekasse
  • Regelmäßige Versorgung durch unseren Partner EOS-Pflegehilfsmittel
  • Beratung bei der Auswahl der passenden Produkte

Wir kümmern uns – damit Sie sich auf die Pflege konzentrieren können.

2. Entlastungsbetrag 2025 – 131 € monatlich nutzen

Jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1–5 hat Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag pro Monat.

Wichtig: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützungsangebote erstattet.

Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?

Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit:

Hinweis: Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.


Nachbarschaftshilfe abrechnen

In vielen Bundesländern (z.B. NRW) ist hierfür keine Schulung mehr nötig. Eine vertraute Person kann offiziell unterstützen.

Praxisbeispiel:
Frau Bauer wird von ihrer Nachbarin begleitet. Diese hilft beim Einkauf. Die Nachbarin rechnet ihre Stunden direkt über den Entlastungsbetrag ab.

👉 Unser Service für Sie:

  • Prüfung der Möglichkeiten in Ihrem Bundesland
  • Unterstützung bei der Anerkennung
  • Hilfe bei der korrekten Abrechnung

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos!

3. Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege 2025

Verhinderungspflege – wenn die Pflegeperson ausfällt

Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Die Pflege findet weiterhin zu Hause statt.

Beispiel 1: Urlaub der Pflegeperson
Herr Meier pflegt seine Frau. Während seines zweiwöchigen Urlaubs übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung. Die Kosten werden direkt über eine Abtretungserklärung mit der Pflegekasse abgerechnet.
Beispiel 2: Stundenweise Entlastung
Herr Meier benötigt regelmäßig freie Zeit für Arzttermine oder zur Erholung. Eine Freundin übernimmt stundenweise Betreuung und Haushaltstätigkeiten. Die Kosten werden über das Jahresbudget erstattet.

Kurzzeitpflege – vorübergehend stationäre Betreuung

Kurzzeitpflege kommt infrage, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, z. B.:

Praxisbeispiel:
Nach einer Knie-Operation kann Frau Schmidt noch nicht nach Hause zurück. Sie wird bis zu sechs Wochen in einer Pflegeeinrichtung betreut. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen des Jahresbudgets.

👉 Wir unterstützen Sie bei:

  • optimaler Aufteilung des Budgets
  • Antragstellung
  • Kombination mit anderen Leistungen

Nutzen Sie Ihr Jahresbudget vollständig – wir zeigen Ihnen wie.

4. Pflegegeld & Pflegesachleistungen

Wer zu Hause gepflegt wird, kann zwischen zwei Hauptleistungsarten wählen – oder beide geschickt miteinander kombinieren.

Pflegegeld (für Angehörige)

Wird direkt an den Pflegebedürftigen überwiesen, wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde sichergestellt wird. Der Betrag ist zur freien Verfügung.

Pflegesachleistungen (für Pflegedienste)

Dies sind Beträge, die ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet (z. B. für Körperpflege oder medizinische Hilfe). Diese Beträge sind deutlich höher als das Pflegegeld.

Die Kombinationsleistung

Nutzen Sie den Pflegedienst nur teilweise? Dann wird das restliche Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Das ist oft die finanziell sinnvollste Lösung.

Praxisbeispiel:
Ein Pflegedienst kommt morgens zur Hilfe beim Ankleiden und verbraucht 60 % der Sachleistungen. Die restlichen 40 % des Pflegegeldes werden dem Versicherten bar ausgezahlt.

👉 Unser Service für Sie:

  • Berechnung der optimalen Kombinationsleistung
  • Hilfe bei der Auswahl eines passenden Pflegedienstes
  • Überprüfung Ihrer Bescheide

Holen Sie das Maximum aus Ihren Ansprüchen heraus – wir beraten Sie kostenlos.